BRSG II: Das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz
Was kommt auf Arbeitgeber und Beschäftigte zu? Alle wichtigen Änderungen im Überblick.
Hintergrund & Ziele
Das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG II) wurde am 21. Januar 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist überwiegend am 22. Januar 2026 in Kraft getreten. Ziel ist es, die betriebliche Altersversorgung als selbstverständlichen Teil der Alterssicherung weiter zu stärken – besonders bei Geringverdienenden und in kleinen Unternehmen.
1. Bessere Förderung für Geringverdiener:innen
2026 gilt noch: Einkommensgrenze 2.575 € brutto monatlich, max. 960 € Beitrag, max. 288 € Förderung. Ab 1. Januar 2027 werden Geringverdiener noch stärker gefördert:
- Dynamisierte Einkommensgrenze: 3 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (auf Basis 2026: 3.042 € brutto monatlich)
- Höhere Förderung: Maximal 1.200 € jährlicher Arbeitgeberbeitrag (30% Förderquote = max. 360 €)
- Dynamisierung: Die Grenze steigt künftig automatisch mit der Beitragsbemessungsgrenze
2. Ausbau der Sozialpartnermodelle
BRSG II öffnet Sozialpartnermodelle mit reiner Beitragszusage („Defined Contribution") nun auch für nicht tarifgebundene Arbeitgeber.
Voraussetzungen:
- Umsetzung durch Betriebsvereinbarungen
- Mindestzuschuss von 20% erforderlich
3. Opting-Out und automatische Entgeltumwandlung
Auch nichttarifgebundene Betriebe können automatische Entgeltumwandlungsmodelle mit Opting-Out einführen, wenn der Arbeitgeber einen Zuschuss von mindestens 20 % leistet.
Mehr Flexibilität für KMU:
Umsetzung via Betriebsvereinbarung möglich, sofern die Zuschussvoraussetzungen erfüllt sind. Das bedeutet weniger Bürokratie und mehr Gestaltungsspielraum.
4. Flexibler Rentenbezug & Abfindungen
Vorzeitiger Rentenbezug
- Betriebsrente auch bei Teilerwerbsrente möglich
- Abschläge flexibler geregelt
Abfindungsflexibilität
- Abfindungsgrenze für kleine Anwartschaften steigt von 1 % auf 1,5 % der monatlichen Bezugsgröße
- Einzahlung in gesetzliche RV möglich
5. Aufsicht & Digitalisierung
Pensionskassen profitieren:
- • Flexiblere Anlagevorschriften
- • Bessere Pufferbildung für renditestärkere Strategien
- • Sicherheitsstandards bleiben gewährleistet
Weniger Bürokratie:
PSVaG und Versicherungsträger werden digitalisiert – automatisierte Prozesse sparen Zeit und Kosten.
Fazit: Warum lohnt sich BRSG II?
Das Ziel: Die bAV wird leichter zugänglich, kosteneffizienter und attraktiver
Damit mehr Menschen später ein sorgenfreies Alter ermöglichen können.